Das am 5. September 2018 verabschiedete „Gesetz über die berufliche Zukunft“ bringt eine Reihe von Vereinfachungen für das Entsendeverfahren nach Frankreich. Diese Maßnahmen dürften insbesondere von deutschen Unternehmen begrüßt werden. Wiederkehrende Entsendungen Die erste Neuerung des Gesetzes ist ein Verfahren bei wiederkehrenden Entsendungen. Die zuständigen Behörden (DIRECCTE) werden nun in der Lage sein, das Entsendungsverfahren …
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