Sobald sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in Frankreich über die verschiedene Punkte des Arbeitsvertrags geeinigt haben, hat der Arbeitgeber noch einige Pflichten bei der Einstellung eines Arbeitnehmers: Erklärung an die Sozialversicherungsträger (URSSAF) Organisation der ärztliche Einstellungsuntersuchung binnen 3 Monaten nach der Aufnahme der Arbeitstätigkeit Eintragung im „Registre unique du personnel“ (Personalverzeichnis) Der Arbeitgeber muss …
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