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Pflichten bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in Frankreich

Sobald sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in Frankreich über die verschiedene Punkte des Arbeitsvertrags geeinigt haben, hat der Arbeitgeber noch einige Pflichten bei der Einstellung eines Arbeitnehmers: Erklärung an die Sozialversicherungsträger (URSSAF) Organisation der ärztliche Einstellungsuntersuchung binnen 3 Monaten nach der Aufnahme der Arbeitstätigkeit Eintragung im „Registre unique du personnel“ (Personalverzeichnis) Der Arbeitgeber muss …

Status der Arbeitnehmer in Frankreich : cadre / non cadre

Man kann in Frankreich Führungskraft („Cadre“) sein, ohne unbedingt ein Team zu „führen“. Führungskraft zu sein, bedeutet im Sinne des frz. Rechts, einen speziellen Status und einen gesellschaftlichen Rang zu haben. Seit 2019 sollen die „Führungskräfte“ denselben Versicherungen angehören wie alle anderen Arbeitnehmer (es war bis ende 2018 noch spezifischen Rentenversicherungen) Trotzdem ist es für die deutschen …

Probezeit bei einem unbefristeten Vertrag in Frankreich

In Frankreich gelten bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag folgende maximale Probezeiten: Die Dauer der Probezeit ist gewöhnlich im Tarifvertrag geregelt. Andernfalls beläuft sie sich auf 2, 3 oder 4 Monate, in Abhängigkeit vom Status des Arbeitnehmers. Während der Probezeit muss jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen. Dazu müssen Fristen eingehalten werden. Für weitere Informationen steht Ihnen …

Besondere Klauseln in Arbeitsverträgen in Frankreich

In Frankreich gibt es die Möglichkeit, bestimmte Klauseln, wie eine Verschwiegenheits- oder Exklusivitätsklausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Zudem enthalten viele Arbeitsverträge eine Mobilitätsklausel, die eine generelle Zustimmung des Mitarbeiters zu einer möglichen Veränderung seines Arbeitsplatzes vorsieht. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass diese Klausel laut ständiger Rechtsprechung nur dann Gültigkeit hat, wenn sie sehr …

Welchen Inhalt hat ein Arbeitsvertrag in Frankreich ?

In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 91/533/EWG vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, müssen einige wesentliche Punkte des Arbeitsvertrags schriftlich niedergelegt werden. Zu den zwingend schriftlich zu machenden Angaben gehören: die Identität der Vertragsparteien, der Ort der Arbeit, die …

Teilzeit oder Vollzeit bei einem Arbeitsvertrag in Frankreich ?

In Frankreich ist Vollzeitbeschäftigung die Regel, Teilzeit die Ausnahme. Insofern ist die Teilzeitarbeit durch zusätzliche Bestimmungen geregelt. Teilzeitarbeit ist jede Gestaltung der Wochenarbeitszeit, bei der die gesetzliche Vollzeitarbeitszeit (in Frankreich grundsätzlich 35 Stunden pro Kalenderwoche) unterschritten wird. Der Arbeitsvertrag des Teilzeitarbeitnehmers muss schriftlich abgeschlossen werden. Liegt kein schriftlicher Vertrag über das Teilzeitarbeitsverhältnis vor, wird vermutet, …

Abfindungsentschädigung bei befristeten Arbeitsverträgen in Frankreich

In Frankreich entspricht die Abfindungsentschädigung bei befristeten Arbeitsverträgen, auf frz. „indemnité de fin de contrat“, 10 % der Gesamtbruttovergütung, die während der Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer gezahlt wurde. Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.  

Probezeit bei einem befristeten Vertrag in Frankreich

In Frankreich gelten bei einem befristeten Arbeitsvertrag maximal folgende Probezeiten: ein Tag Probezeit pro Woche Vertragsdauer, begrenzt auf 2 Wochen Probezeit, bei einem Vertrag, der anfänglich auf 6 Monate oder weniger befristet ist; ein Monat Probezeit bei einem Vertrag mit einer anfänglichen Dauer von mehr als 6 Monaten. Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches …

Umwandlung der Vermögensteuer in eine Immobiliensteuer in Frankreich

Die bisher in Frankreich bestehende Vermögensteuer („ISF“ – Impôt sur la Fortune) betraf natürliche Personen deren Vermögen am 1. Januar jedes Jahres die Freigrenze von 1.300.000 € überschritten hatte. Für in Frankreich ansässige Personen bestand dabei die Bemessungsgrundlage aus folgenden Komponenten: Marktwert der Immobilien und Grundstücke, Geldvermögen, Schmuck und andere Wertsachen. Nicht in Frankreich ansässige …

Dauer eines befristeten Vertrags in Frankreich

In Frankreich beträgt die gesetzlich maximal mögliche Dauer eines befristeten Vertrags grundsätzlich 18 Monate. In einigen Ausnahmefällen gelten jedoch teils kürzere, teils längere Höchstfristen. Innerhalb dieses gesetzlichen Höchstrahmens können befristete Arbeitsverhältnisse, die bis zu einem bestimmten Datum befristet sind, zweimal verlängert werden, wobei es unerheblich ist, ob der Verlängerungszeitraum kürzer, länger oder mit dem ersten …