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Ansiedlung in Frankreich : Verbindungsbüro, Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft

In Frankreich sind die Verwaltungsformalitäten bei der Betriebsgründung einfach und das ganze Verfahren kann elektronisch durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Ansiedlungsmöglichkeiten je nach der von der Muttergesellschaft gewünschten Autonomie: Die Gründung einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft ist für die Ausübung einer geschäftlichen oder industriellen Tätigkeit in Frankreich erforderlich. Die Wahl der Rechtsform ist von entscheidender …

neue Schwellenwerte bezüglich der Prüfungspflicht in Frankreich ab dem 27.05.2019

Zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften bezüglich der Prüfungspflicht (Gesetz 2019-486 vom 22.05.2019, Artikel 20) fehlte zunächst noch die Festlegung der Schwellenwerte per Verordnung. Da diese Verordnung im Amtsblatt am 26.05.2019 veröffentlicht wurde (Verordnung 2019-514 vom 24.05.2019, Amtsblatt vom 26.05.2019), gelten in Frankreich nun die neuen Vorschriften und die neuen Schwellenwerte hinsichtlich der gesetzlichen Abschlussprüfung für …

Abzugsfähigkeit von Zinsen in Frankreich – neue Regeln ab 2019

In Frankreich gibt es mehrere Vorschriften, die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen eines Unternehmens begrenzen. Mit dem Jahressteueränderungsgesetz von 2019 wurde die Überlagerung einiger dieser Mechanismen beendet, und ein allgemeine Begrenzungsmechanismus auf der Grundlage der „ATAD 1“-Richtlinie (Anti Tax Avoidance Directive) geschaffen, dem der Gesetzgeber eine Anti-Unterkapitalisierungskomponente hinzugefügt hat.   1) Eine neue allgemeine Obergrenze …

Neue Besteuerungsbestimmungen für nicht in Frankreich ansässige Personen

Das Jahressteuergesetz für 2019 hat neue Bestimmungen bezüglich der Besteuerung der nicht in Frankreich ansässigen natürlichen Personen eingeführt. Diese neue Modalitäten treten schon für die Besteuerung der 2018 bezogenen Einkommen in Kraft. Nachdem wir kurz die geltenden Quellensteuerregeln zusammengefasst haben, werden wir die neuen Besteuerungsbestimmungen vorstellen. Zusammenfassung der bisher geltenden Regeln Gemäß Art. 182A des …

Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) in Frankreich

In Frankreich ist der Sozial- und Wirtschaftsausschuss  (frz. „Comité Social et Economique“ – CSE) ein Organ, das die Arbeitnehmer im Unternehmen vertritt. Mit der Verordnung vom 22.09.2017 wurde diese neue Instanz geschaffen. Die Übergangsphase zur Einrichtung dieser neuen Instanz neigt sich dem Ende zu. Spätestens zum 1. Januar 2020 wird der CSE alle Arbeitnehmervertretungen ersetzt haben. …

Pensionsrückstellung in Frankreich

Was ist eigentlich diese Pensionsrückstellung in der französischen Gesellschaft ? Diese Frage stellen uns deutsche Mutterunternehmen von französischen Gesellschaften oft. Konkret geht es in 99% der Fälle nicht, wie häufig nach deutschem Verständnis zunächst vermutet, um klassische Betriebsrenten, sondern um die so genannten Rückstellungen für „Indemnités de Départ à la Retraite“ (IDR), häufig auch als „Indemnités …

Formalitäten für die Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich

In Frankreich muss am Ende des Arbeitsvertrages ein Arbeitszeugnis sowie eine Bescheinigung für die Arbeitslosenkasse („Pôle Emploi“) erstellt werden. Diese Unterlagen sollen dem Arbeitnehmer am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Jede Verspätung kann zu Strafen führen. Das Ausscheiden wird zudem im Personalregister vermerkt. Für weitere Informationn steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur …

Kündigungsentschädigung eines Arbeitsvertrages in Frankreich

In Frankreich gibt es vier Hauptgründe, die eine Kündigung begründen können: personenbedingter Kündigungsgrund („motif personnel“) betriebsbedingter Kündigungsgrund („motif économique“) bedeutendes Verschulden („faute grave“) schweres Verschulden („faute lourde“) Bei eine grundlosen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadenersatz leisten. Der Betrag ist allerdings schwer einschätzbar und kann von 0,5 bis 20 Bruttomonatsgehältern schwanken. Für weitere Informationen steht Ihnen …

Kündigungsentschädigung in Frankreich

In Frankreich beträgt die gesetzliche Kündigungsentschädigung 25% des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts pro Jahr Betriebszugehörigkeit für die ersten 10 Jahre (vorher: 20%), und 33% pro Jahr Betriebszugehörigkeit darüber hinaus. Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular. Ihr Lohnbüro in Frankreich  

Kündigung nach der Probezeit in Frankreich

In Frankreich sollte jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich durchgeführt werden, egal ob die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers ausgeht. Falls keine schriftliche Kündigung vorliegt, wird diese als eine Entscheidung des Arbeitsgebers betrachtet. Alle Beendigungen eines Arbeitsvertrages (egal, befristet oder nicht) müssen das gesetzliche Verfahren einhalten. Da hier große finanzielle Risiken bestehen, ist …