Die französischen Unternehmen haben die Möglichkeit eine freiwillige Gewinnbeteiligung einzureichen. Die Höhe der Beteiligung bemisst sich an Erfolgskennzahlen des Unternehmens, wie z. B.: Gewinn, Produktivität, Rückgang der Arbeitsunfälle. Die Ausschüttung erfolgt als Prämie in bar und ohne Sperrfristen. Um grundsätzlich in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu kommen, müssen die Programme folgende Voraussetzungen erfüllen: Einbeziehung aller …
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