Zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften bezüglich der Prüfungspflicht (Gesetz 2019-486 vom 22.05.2019, Artikel 20) fehlte zunächst noch die Festlegung der Schwellenwerte per Verordnung. Da diese Verordnung im Amtsblatt am 26.05.2019 veröffentlicht wurde (Verordnung 2019-514 vom 24.05.2019, Amtsblatt vom 26.05.2019), gelten in Frankreich nun die neuen Vorschriften und die neuen Schwellenwerte hinsichtlich der gesetzlichen Abschlussprüfung für …
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