Für ausländische Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich, die weder eine Adresse in Frankreich noch ein französisches Bankkonto haben wurde Folgendes beschlossen: Nach zahlreichen Gesprächen mit der DIRECCTE (Arbeitsaufsichtsbehörde) der Region Grand Est und der Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin sowie den Arbeitsgruppen der Präfekturen der Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin scheint es, dass die Sorge des Elsässischen …
Kategorie-Archive: News – Arbeitsrecht
Mindestlohn 2020 in Frankreich
In Frankreich liegt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2020 bei 1 539,42 € brutto für 151,67 Stunden/Monat, d.h. 10,15 € brutto pro Stunde. Die Tarifverträge können, je nach Einstufung des Personals, Tariflöhne vorsehen, die höher als der gesetzliche Mindestlohn liegen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie …
Freiwillige Gewinnbeteiligung in Frankreich
Die französischen Unternehmen haben die Möglichkeit eine freiwillige Gewinnbeteiligung einzureichen. Die Höhe der Beteiligung bemisst sich an Erfolgskennzahlen des Unternehmens, wie z. B.: Gewinn, Produktivität, Rückgang der Arbeitsunfälle. Die Ausschüttung erfolgt als Prämie in bar und ohne Sperrfristen. Um grundsätzlich in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu kommen, müssen die Programme folgende Voraussetzungen erfüllen: Einbeziehung aller …
Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht in Frankreich
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Reihe von aktuellen Informationen aus dem Sozialversicherungs- und dem Arbeitsrecht vor, die für Unternehmer, die in Frankreich geschäftlich tätig sind oder es werden wollen, von Interesse sind : Fortbestand der Sonderprämie zur Erhöhung der Kaufkraft für 2020 („prime exceptionnelle de pouvoir d’achat“) Arbeitnehmer sollen auch 2020 in den …
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Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) in Frankreich
In Frankreich ist der Sozial- und Wirtschaftsausschuss (frz. „Comité Social et Economique“ – CSE) ein Organ, das die Arbeitnehmer im Unternehmen vertritt. Mit der Verordnung vom 22.09.2017 wurde diese neue Instanz geschaffen. Die Übergangsphase zur Einrichtung dieser neuen Instanz neigt sich dem Ende zu. Spätestens zum 1. Januar 2020 wird der CSE alle Arbeitnehmervertretungen ersetzt haben. …
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Pensionsrückstellung in Frankreich
Was ist eigentlich diese Pensionsrückstellung in der französischen Gesellschaft ? Diese Frage stellen uns deutsche Mutterunternehmen von französischen Gesellschaften oft. Konkret geht es in 99% der Fälle nicht, wie häufig nach deutschem Verständnis zunächst vermutet, um klassische Betriebsrenten, sondern um die so genannten Rückstellungen für „Indemnités de Départ à la Retraite“ (IDR), häufig auch als „Indemnités …
Formalitäten für die Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich
In Frankreich muss am Ende des Arbeitsvertrages ein Arbeitszeugnis sowie eine Bescheinigung für die Arbeitslosenkasse („Pôle Emploi“) erstellt werden. Diese Unterlagen sollen dem Arbeitnehmer am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Jede Verspätung kann zu Strafen führen. Das Ausscheiden wird zudem im Personalregister vermerkt. Für weitere Informationn steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur …
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Kündigungsentschädigung eines Arbeitsvertrages in Frankreich
In Frankreich gibt es vier Hauptgründe, die eine Kündigung begründen können: personenbedingter Kündigungsgrund („motif personnel“) betriebsbedingter Kündigungsgrund („motif économique“) bedeutendes Verschulden („faute grave“) schweres Verschulden („faute lourde“) Bei eine grundlosen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadenersatz leisten. Der Betrag ist allerdings schwer einschätzbar und kann von 0,5 bis 20 Bruttomonatsgehältern schwanken. Für weitere Informationen steht Ihnen …
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Kündigungsentschädigung in Frankreich
In Frankreich beträgt die gesetzliche Kündigungsentschädigung 25% des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts pro Jahr Betriebszugehörigkeit für die ersten 10 Jahre (vorher: 20%), und 33% pro Jahr Betriebszugehörigkeit darüber hinaus. Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular. Ihr Lohnbüro in Frankreich
Kündigung nach der Probezeit in Frankreich
In Frankreich sollte jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich durchgeführt werden, egal ob die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers ausgeht. Falls keine schriftliche Kündigung vorliegt, wird diese als eine Entscheidung des Arbeitsgebers betrachtet. Alle Beendigungen eines Arbeitsvertrages (egal, befristet oder nicht) müssen das gesetzliche Verfahren einhalten. Da hier große finanzielle Risiken bestehen, ist …