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Die Steuergutschrift für Innovationen verfolgt das Ziel kleine und mittelständische Unternehmen, die spezielle Aufwendungen für Innovationen nachweisen können, zu unterstützen. Sie ergänzt die Steuergutschrift für Forschungszwecke.

Die Steuergutschrift für Innovationen ist ausschließlich für kleine und mittelständische Unternehmen vorgesehen. Zu kleinen oder mittelständischen Unternehmen zählen Unternehmen, die nicht im Besitz von Großkonzernen sind und die:

  • weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen

und

  • einen geringeren jährlichen Umsatz als 50 Millionen € erwirtschaften

oder

  • eine geringere Bilanzsumme als 43 Millionen € aufweisen.

Die von der Steuergutschrift für Innovationen betroffenen Aufwendungen sind:

  • Design von Prototypen neuer Produkte, oder
  • Versuchs- bzw. Demonstrationsanlagen für neue Produkte.

Ein neues Produkt ist ein materielles oder immaterielles Gut, dass die folgenden zwei Bedingungen erfüllt:

  • Es besteht noch nicht auf dem Markt,
  • es unterscheidet sich von bestehenden Produkten durch überlegene technische Leistung, das Ökodesign, die Ergonomie oder seine Funktionalitäten.

 

Die Höhe der Steuergutschrift entspricht 20% der angefallenen Kosten, wobei die Höchstbemessungsgrundlage auf maximal 80.000 € festgelegt ist.

Wenden Sie sich an unsere deutschsprachigen Experten, die Sie bei der Beantragung der Steuergutschrift für Innovationen begleiten können.