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Der französische „Code Civil“ oder auch „Code Napoléon“ beinhaltet Regelungen des Zivilrechts und stellt historisch die Grundlage des später in Deutschland erlassenen BGB dar. Er beinhaltet Regelungen über natürliche Personen, das Familienrecht, sowie das Schuld- und Sachenrecht. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen über den Gesellschaftsvertrag, Organe sowie Vertretung.

Der französische „Code Commerce“ stellt das Pendant zum deutschen HGB dar. Er ist in einzelne Unterabschnitte gegliedert und regelt das Rechtsverhältnis unter Kaufleuten, u.a. durch Regelungen bezüglich Handelsgesellschaften und Unternehmenszusammenschlüssen, Vertragsklauseln, Preissetzung, Garantien und Bürgschaften sowie den Rechtsweg unter diesen. Ebenso beinhaltet der „Code Commerce“ Regelungen, die Kaufleute zur Führung von Handelsbüchern verpflichten.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen kann durch Kaufleute der das anwendbare Recht durch entsprechende Klauseln frei gewählt werden. Werden jedoch Geschäfte aus der französischen Niederlassung heraus mit Kunden in Frankreich abgewickelt kommen automatisch die französischen Regelungen zur Anwendung.

Trotz Harmonisierung der Gesetze innerhalb der EU gibt es weiterhin Abweichungen zum deutschen Recht. Beispielsweise findet nach französischem Recht bereits ein Eigentumsübergang an den Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags statt. Ebenso sind Haftungsbeschränkungen in Frankreich strikter geregelt, das deutsche kaufmännische Bestätigungsschreiben findet in Frankreich keine Anwendung.

Alle Unternehmen, die in Frankreich zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, müssen die Bestimmungen des allgemeinen Rechnungslegungsplans einhalten. (Plan Comptable Général – PCG) Der allgemeine Kontenplan wird in Frankreich durch die Verordnung 2014-03 der Rechnungslegungsbehörde (ANC – Autorité des Normes Comptables) definiert, die die bisher geltende Regelung des Rechnungslegungsausschusses (CRC – Comité de la réglementation comptable) ersetzt.

Einen entsprechenden Kontenplan mit deutscher Übersetzung stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Darüber hinaus steht in Frankreich eine Vielzahl von branchenspezifischen Kontenplänen zur Verfügung.