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Zu beachten ist, dass es in Frankreich einen verbindlichen Kontenrahmen gibt. Dieser nennt sich PCG (Plan Comptable Général). Dieser wird durch die Verordnung Nr. 2014-03 der „ANC – Autorité des normes comptables“ bestimmt, welche durch das zuständige Ministerium genehmigt wurde. Die Regelungen werden in einzelnen Artikeln festgehalten.

Der Konteninhalt, die Buchungstechnik, die Bilanzstruktur sowie die GuV sind in Frankreich gesetzlich geregelt. Es gibt eine genaue Zuordnung der Konten pro Bilanz- oder GuV-Position. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze sind den deutschen ähnlich.

Der allgemeine Kontenplan in Frankreich:

  • definiert die Ziele und Grundsätze der Rechnungslegung in Frankreich,
  • erläutert die wichtigsten verwendeten Konzepte: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte, Erträge, Aufwendungen und Ergebnisse und erklärt die Bilanzierungs- und Bewertungsregeln,
  • legt die Regeln für die Führung von Konten fest und gibt insbesondere die vollständige Nomenklatur der Konten an,
  • beschreibt die zusammenfassenden Dokumente (Jahresabschluss),
  • enthält im Anhang bestimmte spezifische Rechnungslegungsvorschriften sowie Stellungnahmen des Nationalen Rechnungslegungsrates und des Dringlichkeitsausschusses.

Für kleine Unternehmen kann in Frankreich gegebenenfalls ein abgekürztes und vereinfachtes Schema verwendet werden, hierzu beraten wir Sie gerne.

Eine freie Übersetzung des Kontenrahmens stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.