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Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frankreich werden in den Artikel R 123-172 und ff. Code de Commerce festgelegt.

  • Journal « livre journal » als Verzeichnis aller Buchungsvorgänge des GJ: Ein Journal ist eine Übersicht, in der alle Bewegungen im Zusammenhang mit dem Vermögen eines Unternehmens identifiziert und verfolgt werden. Die Aufzeichnung dieser Austauschvorgänge zwischen einem Unternehmen und seiner Umgebung muss chronologisch und äußerst detailliert erfolgen. Das Journal muss es den betroffenen institutionellen Stellen ermöglichen, die Buchhaltungseinträge eines Unternehmens schnell zu überprüfen. Wenn es elektronisch geführt wird, muss das Journal Nachweisgarantien für die Identifizierung, Nummerierung und Datierung von Vorgängen enthalten.
  • Hauptbuch « grand livre » als Sammlung aller Konten, die von einem Unternehmen im Rahmen der doppelten Buchführung verwendet werden.
  • Bestandsverzeichnis aller Aktiva und Passiva (« livre d’inventaire » – coté paraphé)
  • Gehaltsbuch (« livre de paie »)- schriftliche Dokumentation der Arbeitsabläufe und der buchhalterischen Organisation

Zu beachten ist, dass es in Frankreich einen verbindlichen Kontenrahmen gibt. Dieser nennt sich PCG (Plan Comptable Général).

Der Konteninhalt, die Buchungstechnik , die Bilanzstruktur sowie die GuV sind in Frankreich gesetzlich geregelt. Es gibt eine genaue Zuordnung der Konten pro Bilanz- oder GuV-Position. Die Allgemeinen Gliederungsgrundsätze sind den deutschen ähnlich.

Unternehmen (und französische Zweig-niederlassungen ausländischer Unternehmen) müssen der Finanzverwaltung auf deren Anfrage hin zwingend eine Datei mit allen Buchungen („FEC“ – „fichier des écritures comptables“) über die zu prüfenden Geschäftsjahre übergeben.