Hat ein Mutterunternehmen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere Tochterunternehmen so ist grundsätzlich ein Konzernabschluss in Frankreich aufzustellen, der die zusammengefassten Einzelunternehmen wie ein rechtlich einheitliches Unternehmen (Einheitsfiktion) darstellt. Daher sind alle Beziehungen von Konzernunternehmen untereinander zu eliminieren.
In Frankreich ist ein Mutterunternehmen von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, wenn die Gruppe an den vergangenen 2 Abschlussstichtagen 2 der 3 nachfolgenden Kriterien unterschreitet: Bilanzsumme 24 Millionen Euro, Umsatzerlöse 48 Millionen Euro, Mitarbeiterzahl 250. Diese Ausnahmen gelten nicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken, Versicherungen oder börsennotierten Unternehmen.
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