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Die Tätigkeiten des Commissaire aux Comptes ist in Frankreich vergleichbar mit dem Aufgabenspektrum des Wirtschaftsprüfers. Er ist der externe und unabhängige Abschlussprüfer. Er führt seine Prüfung mit dem Ziel durch eine Bestätigung über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses abzugeben. Diese Jahresabschlussprüfung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und eng definiert. Diese Prüfung ist dabei von öffentlichem Interesse, da die Richtigkeit der Abschlüsse für mehrere verschiedene Adressaten, Staat, Fiskus, Lieferanten, Mitarbeiter etc. von Relevanz ist.

Hieraus ergibt sich auch der wesentliche Unterschied zum Expert-Comptable , welcher in erster Linie Ansprechpartner und Berater für die Unternehmen ist, während der Commissaire aux Comptes eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Die Dauer des Mandats des Abschlussprüfers beträgt in der Regel 6 Jahre. Kürzere Fristen sind bei sogenannten ALPE-Mandaten (audit légal de petites entreprises) möglich. Diese besondere Form der Jahresabschlussprüfung wurde durch das „loi pacte“ im Mai 2019 eingeführt. Durch die mehrjährigen Prüfungsaufträge wird die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besonders hervorgehoben.

Weitere Tätigkeitsfelder des Commissaire aux Comptes können sein:

  • Stellungnahme zu Bilanzierungsfragen und Buchhaltungsdokumenten in Frankreich,
  • Gutachten über Streitfragen vor Gericht in Frankreich,
  • Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft über schwerwiegende Betrugsfälle in Frankreich.

Es gibt mehrere verschiedene Wege als französischer Wirtschaftsprüfer bestellt zu werden. Im Regelfall entspricht der Ausbildungswegs des Commissaire aux Comptes entspricht dem des Expert-Comptable, es gibt allerdings einzelne Besonderheiten bezüglich des Nachweises der Praxiszeiten. Alternativ kann eine eigenständige Prüfung abgelegt werden.

Die Prüfungspflichten von Gesellschaften ergeben sich aus dem französischen Handelsrecht und sind durch das Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten, nämlich der Gesamthöhe der Umsatzerlöse, der Bilanzsumme und der Mitarbeiterzahl.

Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers gibt es eine Vielzahl von zu beachtenden Gesetzen, Vorschriften und berufsständischen Verlautbarungen. Ebenso erfolgt eine strenge Überwachung der Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers durch verschiedene Aufsichtsstellen.