kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Bei einer Tochtergesellschaft hält das Mutterunternehmen als Gesellschafterin Anteile an der Tochtergesellschaft. Es handelt sich bei einer Tochtergesellschaft um ein rechtlich unabhängiges Unternehmen, welches mit der Gründung in Frankreich die dort erwirtschafteten Gewinne nach dem französischen Recht besteuern muss. Auch kann eine Haftungsbeschränkung durch die entsprechende Gründung einer Kapitalgesellschaft erfolgen. Dies ist auch der Grund, warum die meisten Tochtergesellschaften als Kapitalgesellschaften und nicht als Personengesellschaften gegründet werden. Ein weiterer Grund besteht darin, dass bei der Ausschüttung von Dividenden an das Mutterunternehmen durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, keine Quellensteuer in Frankreich abzuführen ist, sofern es sich bei dem Mutterunternehmen auch um eine Kapitalgesellschaft handelt. Vorteil bei der Gründung einer Tochtergesellschaft besteht u. a. auch darin, dass die Gesellschaft einen Anspruch auf Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages hat. Außerdem ist durch die rechtliche wie auch betriebswirtschaftliche Unabhängigkeit der Tochtergesellschaft genügend Flexibilität für die schnelle Anpassung an Markttrends und Änderung von Geschäftsstrategien geschaffen.

In Frankreich in das Gesellschaftsrecht in dem Code Civil und im Code de Commerce festgehalten. Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften gibt es vier Möglichkeiten: die Gründung einer SA (Aktiengesellschaft), einer SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft), einer SCA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) und einer SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Da auf die SCA und die SA eher wenig zurückgegriffen wird, werden diese beiden Gesellschaftsformen nicht weiter erläutert. Diese beiden Geschäftsformen weisen insbesondere hohe juristische Anforderungen auf und sind wenig flexibel.