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Grundsätzlich haben internationale Investoren die gleichen Möglichkeiten zur Finanzierung in Frankreich wie die französischen Unternehmen. Frankreich weist eine Vielzahl von Förderprogrammen für Unternehmen auf, welche zweckorientiert, ortsbasiert oder unternehmensspezifisch ausgelegt sind. Nachfolgend werden einige Unterstützungen und Subventionen näher erläutert.

Die privilegierte Investitionszone

Sofern ein Industrieunternehmen in einer privilegierten Investitionszone investiert, das bedeutet mindestens zehn Arbeitsplätze innerhalb von drei Jahren erschafft, kann ihm ein Steuerguthaben von bis zu 22 % der Investitionssumme auf Gebäude, Maschinen und Büroräume gewährt werden. Darüber hinaus kann der Investor für die Unternehmensgründung eine regionale Prämie (Prime régionale à la création d’entreprise) erhalten. Hierbei ist die Höhe der Förderung von der Zahl geschaffener Arbeitsplätze abhängig. Mit der Unternehmensgründung in der privilegierten Investitionszone kann eine teilweise oder sogar vollständige Befreiung von der Gewerbesteuer für fünf Jahre erfolgen, sofern gewisse Bedingungen zu Standort, Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und Investitionssumme erfüllt sind.

Die Arbeitsmarkt- und Innovationsförderung

In Form von Subventionen fördert der französische Staat die Innovation von kleinen und mittleren Unternehmen für Modernisierungsinvestitionen des Unternehmens. Abhängig vom jeweiligen Standort werden bis zu 30 % der Investitionen vom Staat übernommen. Darüber hinaus hat Frankreich ein Fonds für Industrieforschung. In diesem Fall werden bis zu 50 % der Projektkosten vom französischen Staat getragen. Es gibt noch viele weitere Fördermaßnahmen. So kann beispielweise für die Gründung technologieorientierter Unternehmen oder für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Ingenieure und Wissenschaftler (im Rahmen von z. B. Forschungs- und Entwicklungsprojekten) eine Unterstützung beantragt werden. In diesem Fall zahlt Frankreich 15.000 € pro Arbeitsplatz, sofern innerhalb von drei Jahren mindestens 30 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Außerdem fördert das Programm Contrat Initiative-Emploi (C.E.I.) die Einstellung von Langzeitarbeitslosen (Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind) durch die Befreiung der Unternehmen von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgen und einer monatlichen Einstellungsprämie in Höhe von bis zu 47 % des Mindestlohns.

Die Raumordnungsprämie

Die Prime d’aménagement du territoire (Raumordnungsprämie) wird an Unternehmen gezahlt, sofern diese eine Investitionssumme von 5 Millionen € bereitstellen sowie 25 neue Arbeitsplätze innerhalb von drei Jahren ermöglichen. Für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz erhält das Unternehmen eine Prämie zwischen 15.000 € und 25.000 €, maximal 10 – 35 % der Investitionssumme.

Restrukturierungsgesellschaften

Frankreich unterstützt Unternehmen, die in wirtschaftlich schwache Regionen investieren durch Finanzhilfen. Dazu zählen hauptsächlich langfristige zinsgünstige Darlehen. Diese Darlehen können unter gewissen Voraussetzungen in steuerpflichtige Zuschüsse umgewandelt werden. Dabei soll das Darlehen erst mit erfolgreichem Markteintritt rückzahlbar sein. Förderungsfähig sind bis zu 50 % der externen Kosten, z.B. für Marktstudien und Expertise für Forschungszwecke. Der Crédit d’impôt recherche (Steuerkredit für Forschungszwecke) gewährt eine Steuergutschrift von bis zu 50 % der Forschungsausgaben eines Jahres.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen

Regional sind die Wirtschaftsförderungsgesellschaften in Frankreich aktiv. Diese unterstützen in vielen Bereichen, von der Beratung im Rahmen der Finanzierung bis hin zum Aufbau und der Inbetriebnahme von Technologieparks mit günstigen Mieten, entwickelter Infrastruktur und ggf. zinslosen Darlehen für Investitionsprojekte.