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Das Urheberrecht ist in Frankreich im „Code de la Propriété“ geregelt. Es dient dazu Personen, die wissenschaftliche, literarische bzw. künstlerische Werke schaffen, zu schützen. Nach dem Gesetz hat der Urheber eines Werkes, allein aufgrund dessen Schöpfung, einen Anspruch auf das alleinige und immaterielle Eigentum an diesem Werk. Es ist somit nicht notwendig eine entsprechende Eintragung vorzunehmen, um die Schöpfung gegenüber jedem Dritten zu schützen.

Im Gegensatz dazu sind die gewerblichen Schutzrechte zwingend bei der Behörde für geistiges Eigentum (Institut national de la propriété industrielle) anzumelden, damit ein entsprechender Schutz gewährleistet werden kann. Alle gewerblichen Schutzrechte bestehen in Frankreich gegenüber jedem und der Inhaber kann darüber verfügen, wie es ihm beliebt.

Patentrecht: Patentiert werden können Verfahren bzw. Erzeugnisse oder Techniken, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhigen und grundlegend neu sind. Die Anmeldung erfolgt beim Patent- und Markenamt (Institut National de la Propriété Industrielle, INPI). Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, wobei diese ab Anmeldung beginnt. In Frankreich werden pro Jahr durchschnittlich 140.000 Anträge für ein Patent gestellt. Die Kosten für die Eintragung eines Patents betragen unter tausend Euro. Zu beachten ist, dass eine jährlich ansteigende Steuer zu bezahlen ist, die im ersten Jahr 38 Euro und im letzten, also dem zwanzigsten Jahr, 790 Euro beträgt.

Design- / Geschmacksmusterrecht: Ästhetische Erscheinungsformen in Bezug auf deren Farbe, Form und Gestalt können im Rahmen des Design- und Geschmackmusterrechts geschützt werden. Auch hierbei erfolgt die Anmeldung beim Patent- und Markenamt (Institut National de la Propriété Industrielle, INPI), wobei die Laufzeit grundsätzlich 5 Jahre beträgt und dies um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund hundert Euro.

Markenrecht: Geschützte Marken sollen dem Verbraucher die tatsächliche Herkunft des Produktes bzw. der Dienstleistung garantieren. Dazu zählen u. a. grafische Darstellungen, Buchstaben, Zahlen und Tonmelodien. Die Eintragung erfolgt auch hier beim französischen Patent- und Markenamt (Institut National de la Propriété Industrielle). Das Markenzeichen kann für 10 Jahre in Frankreich geschützt werden. Im Vergleich dazu kann auch eine internationale Marke oder eine Gemeinschaftsmarke geschützt werden. Bei der internationalen Marke erfolgt die Eintragung bei der Weltorganisation zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf. Hierbei erstreckt sich der Schutz auf die Mitgliedstaaten dieser Organisation. Im Gegensatz dazu gewährleistet die Gemeinschaftsmarke den Schutz innerhalb der Europäischen Union für die Dauer von 10 Jahren. Dies ist vor allem dann sinnvoll, sofern die geschützten Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union über mehrere Länder vertrieben werden. Die Kosten für die Eintragung einer Marke betragen wenige hundert Euro.