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Die reinen Gründungskosten bezüglich der Eintragung im Handelsregister belaufen sich bei allen Rechtsformen auf unter tausend Euro. Wird rechtlicher Rat zur Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge benötigt, können die Kosten deutlich höher liegen (1.5000 – 2.500€). Wenn keine Grundstücke oder Gebäude im Gründungsvorgang in die Gesellschaft eingebracht werden, braucht ein Notar nicht beauftragt werden.

Sofern alle juristischen Dokumente zur Unternehmensgründung vorliegen erfolgt die Eintragung und Gründung der Gesellschaft im Regelfall innerhalb einer Woche. Das KBIS-Dokument ist ein offizieller Nachweis über den Bestand einer Gesellschaft in Frankreich. Es stellt einen Auszug aus dem offiziellen Unternehmensregister dar, welches vom „tribunal de commerce“, dem französischen Handelsgericht gepflegt wird.