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Ein Verbindungsbüro (bureau de liaison) hat zum Ziel, die Produkte bzw. Dienstleistungen des Unternehmens in Frankreich zu bewerben sowie Marktforschung zu betreiben. Es hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, da es zum ausländischen Unternehmen gehört. Daher sind die Tätigkeiten eines Verbindungsbüros sehr eingeschränkt. Eine eigene Verkaufstätigkeit ist nicht möglich, nur Hilfstätigkeiten zur Vorbereitung bzw. die Produktberatung in der Vor- und Nachverkaufsphase. Daher sind auch die Formalien für die Gründung eines Verbindungsbüros sehr gering. Eine entsprechende Eintragung ins Handelsregister erfolgt wenige Tage nach Vorlage sämtlicher Unterlagen. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Übersetzte Satzung des ausländischen Unternehmens,
  • Übersetzter Beschluss der Geschäftsleitung zur Eröffnung des Verbindungsbüros,
  • Angaben zur Zusammensetzung der Geschäftsleitung,
  • Nachweis über die Anmietung von Geschäftsräumen in Frankreich.

Vorteil eines Verbindungsbüros besteht vor allem darin, dass man die Nähe zum Markt erhält und durch die Wettbewerbsanalysen und Marktstudien eine entsprechend erfolgreiche Marktstrategie für den französischen Absatzmarkt entwickeln kann. Des Weiteren handelt es sich nicht um eine Betriebsstätte, wodurch Kosten, wie bspw. die Ertragssteuerpflicht in Frankreich, entfallen.