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Analog zum deutschen Rechtsgebaren können in Frankreich natürliche oder juristische Personen Immobilien erwerben, unabhängig ihrer Nationalität oder ihres Sitzes. Allerdings ergeben sich je nach Fallkonstellation abweichende rechtliche und steuerliche Implikationen.

Der Erwerb erfolgt grundsätzlich in 2 Schritten. Zunächst wird ein sogenannter Vorvertrag abgeschlossen, der bereits sämtliche Details zu den Kaufmodalitäten, wie Übergang von Nutzungen und Lasten, Kaufpreishöhe, Datum der Kaufpreiszahlung etc. enthält. Dieser Vorvertrag bindet die beiden Parteien rechtlich. Im Anschluss erfolgt der Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages, welcher notariell beglaubigt werden muss.

Anschließend erfolgt die Umschreibung des französischen Grundbuches auf Basis der Mitteilungen des Notars. Als Nebenkosten fallen die variablen und fixen Notargebühren, die Grunderwerbsteuer sowie die Kosten der Eintragung in das Grundbuch an. An Notar- und Gerichtsgebühren können rund 3% des Kaufpreises anfallen, die Grunderwerbsteuer beträgt für Bestandsimmobilien zwischen 5 und 6%. Zu beachten ist, dass im Anschluss an den Immobilienerwerb laufende Steuern, wie beispielsweise die Grundsteuer erhoben werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass vor Abschluss des Kaufvertrages eine technische Analyse des Gebäudes vorzunehmen ist, um den Erwerber vor möglichen Risiken zu schützen. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Veräußerer der Immobilie.

Sollten Sie Fragen zum Erwerb einer Immobilie haben kontaktieren Sie gerne unsere Experten.