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Investoren, die die Gründung eines Unternehmens beabsichtigen, möchten eine genaue Vorstellung des Geschäftsumfelds in Frankreich sowie einen Vergleich mit anderen Ländern haben:

  • Was sind die Hauptmerkmale des französischen Steuersystems?
  • Welches sind die wesentlichen in Frankreich geltenden Begünstigungen?

Die Besteuerung des Unternehmensergebnisses in Frankreich richtet sich hauptsächlich nach der Rechtsform des Unternehmens:

  • Entweder betrifft dies die Einkommensteuer für Einkünfte aus Handel und Gewerbe (sog. „BIC“), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (sog. „BNC“) oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (sog. „BA“). Dies gilt insbesondere für Einzelunternehmen bzw. bestimmte Personengesellschaften und ähnliche Zusammenschlüsse.
  • oder die Körperschaftsteuer für Einkünfte von Kapitalgesellschaften und juristischen Personen, die diesen steuerlich gleichstellt sind.

In diesem Abschnitt geht es hauptsächlich um Gesellschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen.

Wenn ein ausländischer Investor in Frankreich investieren möchte, können sich folgende Fragen stellen:

Wir werden das in Frankreich geltende Steuersystem für Dividendenzahlungen an ausländische Muttergesellschaften erläutern. Darüber hinaus werden wir feststellen, dass die an ausländische Unternehmen gezahlten Zinsen in der Regel in Frankreich nicht steuerpflichtig sind, da diese nicht der Quellenbesteuerung in Frankreich unterliegen sowie, dass in Frankreich besondere Regeln hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Zinsen gelten.

  • Wie kann ich meine Transaktionen in Frankreich absichern? Wir werden die in Frankreich geltenden Steuervorschriften aufgreifen.

Unsere Experten der German Services Group unterstützen Sie bei all diesen Fragen.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch, Ihre Steuerbelastung in Frankreich zu ermitteln, indem wir die folgenden Aspekte analysieren:

Abschließend werden wir die verschiedenen Möglichkeiten der französischen Finanzverwaltung im Rahmen einer Steuerprüfung sowie die verschiedenen Rechtsbehelfe der Steuerzahler beschreiben. Insbesondere werden wir die Buchungsdatei, das sogenannte „FEC“, thematisieren, das jedes Unternehmen auf Anfrage der französischen Finanzverwaltung übermitteln muss.

Unsere deutschsprachigen Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um die verschiedenen in diesem Abschnitt behandelten Aspekte ausführlicher zu beleuchten und Sie bei all Ihren Schritten zur Gründung einer Niederlassung in Frankreich zu unterstützen.

Die verschiedenen behandelten Themen können möglichen gesetzlichen Änderungen unterliegen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, unsere Experten zu kontaktieren, um sich einen aktuellen Überblick über die geltende Rechtslage zu verschaffen und zusätzliche Informationen zu erhalten.