Für Unternehmen in Frankreich können noch verschiedene andere Steuern anfallen.
In diesem Abschnitt werden wir insbesondere die folgenden Steuern und Abgaben behandeln:
- Die Registersteuer, die bei einer Eigentumsübertragung fällig wird. Diese betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen,
- die Steuer auf Firmenwagen in Frankreich, sowie,
- auf Grundlage der Löhne und Gehälter erhobene Abgaben: Lohnsummensteuer, Berufsausbildungsabgabe, Beitrag zur beruflichen Weiterbildung, Beitrag der Arbeitgeber zur Finanzierung des Wohnungsbaus.
Unsere deutschsprachigen Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weitere Informationen zu den anderen in Frankreich geltenden Steuern und Abgaben zu liefern.