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In Frankreich haben Unternehmen jedes Jahr eine Steuer auf die Personenkraftwagen, die sie besitzen oder nutzen, zu entrichten. Die Steuer ist von Unternehmen jeder Art zu entrichten, unabhängig von ihrer Form (Aktiengesellschaften oder Personengesellschaften), ihrem Gegenstand (gewerblich oder zivilrechtlich) und ihrer Besteuerungsweise.

 

Steuerpflichtige Fahrzeuge:

Technische Eigenschaften:

Die Steuer auf Firmenwagen betrifft:

  • Fahrzeuge, die in der Kategorie Personenkraftwagen zugelassen sind
  • Fahrzeuge, deren Fahrzeugschein den Hinweis Lieferwagen oder Nutzfahrzeug aufweist, die jedoch mit mehreren Sitzreihen ausgestattet sind.
  • Pick-up-Fahrzeuge mit mindestens 5 Sitzen

 

Fahrzeuge, die dem Unternehmen gehören oder von ihm genutzt werden:

Die Steuer auf Firmenwagen gilt für Fahrzeuge:

  • die auf den Namen des Unternehmens zugelassen sind
  • die in Frankreich vom Unternehmen genutzt werden, einschließlich der Fahrzeuge, die gemietet oder ihm überlassen werden, unabhängig vom Land ihrer Zulassung
  • die den Mitarbeitern, Partnern oder Managern des Unternehmens gehören oder von diesen geleast wurden, auch wenn sie auf den Namen natürlicher Personen zugelassen sind, und für die das Unternehmen Kilometergeld erstattet

 

Berechnung der Steuer:

Die Höhe der für jedes Fahrzeug fälligen Steuer entspricht der Summe von zwei Komponenten:

  • die erste hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab,
  • die zweite hängt von der Kraftstoffart und dem Erstzulassungsjahr des Fahrzeugs ab.

 

Erste Komponente:

Die nachfolgende Tabelle zeigt den für die erste Komponente der Steuer auf Firmenwagen zum 01.01.2020 anwendbaren Satz

Zweite Komponente:

Die nachfolgende Tabelle zeigt den für die zweite Komponente der Steuer auf Firmenwagen zum 01.01.2020 anwendbaren Satz

Die Steuer wird vierteljährlich berechnet.

Wenn die Steuer von einem körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen zu entrichten ist, ist diese Steuer nicht von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig. Hingegen ist die Steuer für ein der Einkommensteuer unterliegendes Unternehmen abzugsfähig.

 

Wenden Sie sich an unsere Experten, um eine Veranschlagung der Höhe der Steuer auf die Firmenwagen Ihrer Fahrzeugflotte zu erhalten und nehmen Sie unsere Unterstützung bei Ihren Meldepflichten in Anspruch.