Ein in Frankreich körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen, das während eines Geschäftsjahres einen steuerlichen Verlust erwirtschaftet, kann diesen übertragen und entweder von den späteren Gewinnen (Vortrag) oder vom Gewinn des vorhergehenden Geschäftsjahres (Rücktrag) abziehen, was in diesem Fall zur Entstehung einer Steuerforderung führt.
Verlustvortrag in Frankreich:
Der während eines Geschäftsjahres entstandene Verlust ist ohne zeitliche Begrenzung vom Gewinn der folgenden Geschäftsjahre abzugsfähig.
Obergrenze:
Die Verrechnung des Verlustvortrags ist gedeckelt, d. h. er ist auf 1 Mio. EUR pro Jahr plus 50 % des Teils des Gewinns, der über dieser Obergrenze liegt, begrenzt.
Überschussvortrag:
Ist der Gewinn des Folgejahres geringer als der Betrag des Verlustvortrags (oder wenn ein Teil der Verluste aufgrund der Obergrenze nicht abgezogen werden konnte), wird der überschüssige Verlustanteil zeitlich unbegrenzt auf die Folgejahre vorgetragen.
Anmerkung: eine Änderung der Besteuerungsweise und der Aktivitäten des Unternehmens führt zum Verlust des Vortragsanspruchs.
Der Verlustrücktrag (carry-back) in Frankreich:
Wenn der Verlust mit dem im Vorjahr erzielten Gewinn verrechnet wird, handelt es sich um einen Rücktrag, auch carry-back genannt. Der Verlustrücktrag kann vom Steuerpflichtigen auf Option ausgeübt werden. Er ist nur für einen einzigen Jahresgewinn zulässig, nämlich den des vorausgehenden Geschäftsjahres, bis zu maximal 1. Mio EUR. Wenn der Verlust aufgrund der Deckelung oder eines unzureichenden Gewinns im Vorjahr nicht rückgetragen werden kann, wird der überschüssige Betrag auf die späteren Geschäftsjahre übertragen (Vortrag).
Die Wahrnehmung der Option:
Um die Option auf Verlustrücktrag wahrzunehmen, muss das Unternehmen seinen diesbezüglichen Antrag in seinem Steuerformular angeben. Zusätzlich muss eine spezielle Meldung Nr. 2039-SD mit der Aufstellung des Saldos der Körperschaftsteuer eingereicht werden.
Was mit der Steuerforderung geschieht
Durch den Verlustrücktrag entsteht eine Steuerforderung zugunsten des Unternehmens. Diese Forderung entspricht dem Produkt aus dem Verlustrücktrag und dem auf das Geschäftsjahr der Anrechnung des Gewinns angewandten Körperschaftsteuersatz.
Diese Forderung kann für die Zahlung der Körperschaftsteuer für die folgenden 5 Geschäftsjahre, die abgeschlossen werden, verwendet werden. Zum Ende dieses 5-Jahres-Zeitraums kann das Unternehmen die Rückzahlung der Forderung verlangen, die nicht verrechnet werden konnte.
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