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Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die von Unternehmen und Personen, die an der Beförderung oder Produktion von Waren oder Dienstleistungen beteiligt sind, erhoben wird.

Es handelt sich somit um eine allgemeine Verbrauchsteuer, die im Prinzip alle in Frankreich konsumierten Waren oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen nationalen oder ausländischen Ursprungs abdeckt.

Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuer ist sehr weit gefasst. Steuerpflichtige Transaktionen umfassen Transaktionen, die von einem Steuerpflichtigen gegen Entgelt durchgeführt werden, und solche, die vom Gesetz ausdrücklich aufgeführt sind. Das französische Gesetz sieht allerdings zahlreiche Ausnahmen vor. Für bestimmte Transaktionen, die normalerweise von der Umsatzsteuer befreit sind, kann zur Umsatzsteuer optiert werden.

Die meisten wirtschaftlichen und gewerblichen Transaktionen sind definitionsgemäß umsatzsteuerpflichtig, wobei wiederum andere Transaktionen nicht in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer fallen.

Transaktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer fallen, sind nicht steuerbar. Zur Veranschaulichung dienen folgende Beispiele:

  • Von Beschäftigten und somit natürlichen Personen durchgeführte Transaktionen,
  • nicht gegen Entgelt durchgeführte Transaktionen,
  • in Folge von Schäden erhaltene Entschädigungen,
  • Transaktionen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen von Verwaltungsdiensten.

Darüber hinaus fallen bestimmte Transaktionen unter den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer, sind jedoch durch die französische Gesetzgebung freigestellt. Dazu gehören:

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte,
  • medizinische und para-medizinische Tätigkeiten,
  • Vermietung von unmöblierten Gebäuden zu Wohnzwecken.

Eine Transaktion kann umsatzsteuerpflichtig sein:

  • aufgrund ihrer wirtschaftlichen Natur,
  • aufgrund einer Gesetzesvorschrift,
  • aufgrund des Optierens des Steuerpflichtigen im Falle einer gesetzlichen Befreiung (Optieren ist nur bei bestimmten befreiten Transaktionen möglich).

Umsatzsteuerpflichtige Transaktionen per Definition:

Die Umsatzsteuer findet Anwendung, sofern die folgenden drei Kriterien erfüllt werden:

  • Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung,
  • gegen Entgelt,
  • durch einen Umsatzsteuerpflichtigen.

Umsatzsteuerpflichtige Transaktionen per Gesetzesvorschrift:

Bestimmte Transaktionen sind gesetzlich zwingend umsatzsteuerpflichtig. Dazu gehören:

  • Importe,
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe,
  • Selbstbelieferung mit Waren bzw. Selbsterbringung von Dienstleistungen.

Von der Umsatzsteuer befreite Transaktionen mit Möglichkeit des Optierens:

Transaktionen, die in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer fallen und im Regelfall umsatzsteuerpflichtig sind, werden von dieser Gesetzesvorschrift ausdrücklich ausgenommen.

Die wesentliche Folge dieser Befreiung ist, dass der geltend zu machende Vorsteuerabzug, der im Regelfall bei der Durchführung von Transaktionen entsteht, somit ausbleibt.

Bei bestimmten Transaktionen kann das Unternehmen auf freiwilliger Basis zur Umsatzsteuer optieren, wodurch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs gegeben wird (z.B. Vermieter von unmöblierten Gebäuden zur professionellen Nutzung).

Nehmen Sie mit unseren deutschsprachigen Experten Kontakt auf, um Ihre Transaktionen im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Vorschriften dahingehend abzusichern!