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Deutsche Unternehmen, müssen zur Eroberung des französischen Marktes oftmals zuerst einen französischen Mitarbeiter einstellen. Unabhängig davon, ob dies durch die deutsche Muttergesellschaft oder die französische Tochtergesellschaft erfolgt, müssen bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich eine Menge an Formalitäten hinsichtlich der französischen Gesetzgebung beachtet werden.

Beispielsweise muss der richtige Tarifvertrag ausgewählt werden. Ebenso muss die Wahl des Arbeitsvertrags bedacht werden, da sich die deutsche und die französische Gesetzgebung in vielen Aspekten unterscheiden. Oft werden wir von deutschen Investoren um eine Beratung hinsichtlich der Arbeitszeiten oder der Wahl des besonderen Arbeitnehmerstatus „cadre“ in Frankreich, den man in Deutschland nur annähernd mit dem Begriff Führungskraft beschreiben kann, gebeten. Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne zu den Beschäftigungsbeihilfen in Frankreich.

Daneben ist die Höhe der Entlohnung ebenfalls ein sensibles Thema, das erhebliche Unterschiede mit Deutschland aufweist. Insbesondere die Höhe der Sozialabgaben oder die Berechnung der Einkommensteuer unterscheiden sich.

Deutsche Unternehmer glauben oft, dass es kompliziert ist, Mitarbeiter in Frankreich einzustellen und diese zu verwalten. Diese Wahrnehmung, die sicherlich in der fernen Vergangenheit begründet wurde, entspricht jedoch nicht mehr der heutigen Realität, denn die französische Gesetzgebung wurde in vielen Aspekten gelockert. Die Arbeitgeber haben zwar einige Pflichten. Jedoch wird es immer einfacher, schneller und kostengünstiger Mitarbeiter in Frankreich einzustellen. Ebenso können seit der Legislaturperiode Macrons Kosten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen gehalten werden.

Letzten Endes sind verschiedene französische Eigenheiten oft Gegenstand für Fragen deutscher Investoren. Dies ist ebenfalls der Fall bei der Anschaffung eines Firmenwagens, Sachbezüge oder Reisekosten in Frankreich.

Unser deutsch-französisches Team zeichnet sich durch viele zweisprachige Anwälte und Lohnbuchhalter aus, die Sie in all diesen Aspekten beraten können. Bei Fragen können Sie uns gerne über das Kontaktformular kontaktieren.