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Im Laufe des Arbeitsverhältnisses sind in Frankreich mehrere Mitarbeitergespräche mit dem Arbeitnehmer zu führen. Diese Gespräche sind bereits bei Einstellung eines Arbeitnehmers in Frankreich vorzusehen.

Bei Rückkehr nach einer Abwesenheit oder Beurlaubung

  • Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub,
  • Freistellungsurlaub,
  • gesicherte freiwillige Mobilität in Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten,
  • Erziehungsurlaub,
  • Arbeitsunterbrechung aufgrund einer langfristigen Erkrankung oder Arbeitsunterbrechung,
  • Gewerkschaftsmandat,
  • Beurlaubung zur Betreuung eines Angehörigen

Alle 2 Jahre

  • Untersuchung der beruflichen Entwicklungsperspektiven des Arbeitnehmers, insbesondere im Hinblick auf Qualifikationen und Beschäftigung.

Alle 6 Jahre

  • Zusammenfassende Bestandsaufnahme des beruflichen Werdegangs des Arbeitnehmers,
  • absolvierte Schulungsmaßnahmen,
  • Erwerb von Zertifizierungen,
  • Gehaltserhöhung oder beruflicher Aufstieg.