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Der Tarifvertrag („convention collective“) ist ein schriftlicher Vertrag, der alle Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und sozialen Garantien pro Berufszweig auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene behandelt und zwischen den Gewerkschaftsorganisationen, die die Arbeitnehmer vertreten, und den Arbeitgeberverbänden oder -gruppierungen abgeschlossen wird.

Je nach Tätigkeit des Unternehmens in Frankreich kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, einen spezifischen Tarifvertrag anzuwenden. Andernfalls fällt das Unternehmen unter das Arbeitsgesetz.

Zur Bestimmung des in Frankreich anwendbaren Tarifvertrags ist die tatsächliche Haupttätigkeit des Arbeitgebers zu ermitteln.

Die Bestimmung der Haupttätigkeit ist je nach der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens unterschiedlich:

    • bei einem Handelsunternehmen mit Bezug auf den höchsten Umsatz,
    • bei einem Industrieunternehmen mit Bezug auf die Tätigkeit, die die größte Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigt,
    • bei einem Industrie- und Handelsunternehmen mit Bezug auf die für Industrieunternehmen geltenden Kriterien, wenn der Umsatz der Industrietätigkeit 25 % oder mehr des Gesamtumsatzes ausmacht.

Die Bestimmung des Tarifvertrages ist ausgesprochen wichtig, da er in großem Maße das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestaltet.

So werden im Tarifvertrag die Länge der anwendbaren Probezeit, die Länge der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsvertrages und die Regeln für die Arbeitszeit festgelegt.

Die falsche Bestimmung des Tarifvertrages durch den ausländischen Arbeitgeber könnte nachteilige Folgen haben. Unsere Spezialisten stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.