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Die Vertragsbeendigung auf Initiative des Arbeitnehmers unterliegt keinen Formbedingungen, muss jedoch dem ernsthaften und eindeutigen Willen des Arbeitnehmers entsprechen. Andernfalls könnte sie als Kündigung durch den Arbeitgeber eingestuft werden.

Die Kündigung braucht vom Arbeitgeber weder angenommen noch abgelehnt zu werden. Mit dem Kündigungsdatum beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.

Der Arbeitnehmer hat seinen Willen schriftlich zu äußern und es ist ratsam, den Empfang zu bestätigen.

Die Tätigkeit des Arbeitnehmers wird im Unternehmen bis zum Ende der im Allgemeinen durch den Tarifvertrag (convention collective) festgelegten Kündigungsfrist fortgesetzt. Wenn der Arbeitgeber nicht wünscht, dass die Kündigungsfrist abgeleistet wird, muss eine Kündigungsfristentschädigung gezahlt werden.