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Wir haben zuvor gesehen, dass die Einstellung von Mitarbeitern manchmal zum Überschreiten von Schwellenwerten führen kann. Was den Sozial- und Wirtschaftsausschuss CSE (entspricht zum Teil dem Betriebsrat) betrifft, so muss er im Unternehmen eingerichtet werden, sobald die Beschäftigtenzahl in 12 aufeinander folgenden Monaten mindestens 11 Mitarbeiter erreicht.

Der Arbeitgeber ist für die Organisation der Wahl der Arbeitnehmervertreter und ihre Neubesetzung oder Verlängerung verantwortlich. Sofern diese Instanz nicht eingerichtet wurde, kann ein Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaftsorganisation jederzeit die Durchführung von Wahlen beantragen.

In Unternehmen mit 11 bis 49 Arbeitnehmern:

Er legt dem Arbeitgeber individuelle oder kollektive Beschwerden über Löhne und Gehälter, die Anwendung des Arbeitsgesetzes, Tarifverträge und Kollektivabkommen vor.

Er trägt zur Förderung von Gesundheit, Sicherheit und guten Arbeitsbedingungen bei. Er führt Untersuchungen auf dem Gebiet der Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten durch.

Er befasst den Arbeitsinspektor mit allen Beschwerden oder Beobachtungen des Personals. Er hat ein Warnrecht im Falle der Verletzung der Personenrechte.

In Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern:

Die Aufgabe des CSE besteht darin, die kollektive Äußerungsmöglichkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, die für die Berücksichtigung ihrer Interessen bei Beschlüssen bezüglich des Managements und der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des Unternehmens, der Organisation, der beruflichen Weiterbildung und den Produktionsverfahren sorgt.

Der CSE führt Analysen der beruflichen Risiken durch, trägt dazu bei, Frauen den Zugang zu allen Arbeitsplätzen zu erleichtern, schlägt Maßnahmen zur Verhinderung von Belästigung und Mobbing vor und führt Gesundheits- und Sicherheitsinspektionen durch.

Zudem veranlasst der CSE soziale und kulturelle Aktivitäten für die Mitarbeiter und ihre Familien.

Finanzierung des CSE in Frankreich

In Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern verfügt der CSE über eine Rechtspersönlichkeit. Ihm steht ein Betriebsbudget in Höhe von 0,2 % der Lohnsumme (0,22 % in Unternehmen mit mindestens 2.000 Beschäftigten) und ein durch ein Kollektivabkommen festgelegtes Budget für soziale und kulturelle Aktivitäten zur Verfügung.

Die in den CSE gewählten Mitglieder verfügen über ein Stundenguthaben für ihre Betriebsratstätigkeit, über Schulungen und Mittel. Zudem haben sie den Status von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz. Für die Kündigung eines Arbeitnehmers mit besonderem Kündigungsschutz ist ein spezifisches Verfahren einzuhalten.