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Grundsätzlich fallen unabhängig vom Unternehmenssitz des Arbeitgebers bei der Beschäftigung eines Arbeitsnehmers in Frankreich Sozialversicherungsbeiträge an. Dabei entspricht der Arbeitgeberanteil ca. 45 % und der Arbeitnehmeranteil ca. 20%. Die nachfolgende Tabelle soll diesen Sachverhalt veranschaulichen:

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich kann ausländischen Investoren etwas hoch vorkommen. Man bemühte sich jedoch in den letzten Jahren die Sozialversicherungsbeiträge und somit die Kosten pro Arbeitskraft für Arbeitgeber zu verringern. Die größten Fortschritte wurden dabei bei Geringverdienern verzeichnet.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich ist sowohl vom „Status“ als auch von der Vergütungshöhe des Arbeitnehmers abhängig. Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick verschaffen:

Darüber hinaus gibt es verschiedene bezahlte Zusatzleistungen, für die keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Beispiele dafür sind:

  • Erfolgsbeteiligungsprämien
  • Essensgutscheine
  • Geschenkgutscheine

Unser deutsch-französisches Expertenteam ist Ihnen gerne behilflich bei Fragen zur Lohn- und Gehaltsgestaltung Ihrer zukünftigen Mitarbeiter.