Personalverwaltung in Frankreich
Die Zeit, in der deutschsprachige Konzerne in Frankreich eine Tochtergesellschaft gründeten, um Waren für den französischen Markt zu produzieren, und dabei mehrere Dutzend Mitarbeiter einstellten, ist schon lange vorbei.
Insbesondere seit den Maastricht-Verträgen erfolgt heutzutage die Eroberung des französischen Marktes durch deutsche, schweizerische oder österreichische Firmengruppen oft in mehreren Etappen, und sie lassen meistens Vorsicht walten, bevor der erste Mitarbeiter in Frankreich eingestellt wird. Die deutschen, österreichischen oder schweizerischen Unternehmensleiter haben nämlich oft das Bild vor Augen, das durch die im Lauf der Jahrzehnte einander ablösenden verschiedenen Streikbewegungen in Frankreich im Ausland entstanden ist. Das Image Frankreichs und seiner Arbeitskräfte beruht häufig auf sehr hohen Sozialabgaben, der mangelnden Flexibilität bei den Arbeitszeiten, den hohen Kosten von Umstrukturierungen und Kündigungen und dem schwierigen sozialen Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen. Doch all das hat sich in den letzten Jahren geändert, und die Gesetze und Vorschriften sind durchaus flexibler geworden.
Im Allgemeinen versuchen die Muttergesellschaften darum, in Frankreich entweder direkt über E-Commerce oder aber über Händler oder Handelsvertreter zu verkaufen. Dank dieser Lösungen vermeiden sie es, mit einer Niederlassung (Betriebstätte oder Gesellschaft) in Frankreich Risiken einzugehen, wobei diese Vorgehensweise oft erfolgreich ist, wenn der richtige Partner ausgewählt wird. Dabei ist die Auswahl des Partners ausschlaggebend, und seine Rekrutierung stellt den entscheidenden Schritt zum Erfolg auf dem französischen Markt dar. Auch die Frage der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich wird oft angesprochen, mit allen damit verbundenen administrativen Zwängen.
Nach Abschluss dieser ersten Phase erwägen die deutschsprachigen Gruppen dann, einen ersten Mitarbeiter in Frankreich einzustellen, um den Markt direkt zu erschließen. Vielmals wird der Einstellung durch die deutsche Muttergesellschaft Vorrang gegeben, mit allen damit verbundenen sozialen, steuerlichen und rechtlichen Fragen. So betreuen wir mehrere hundert deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich (ohne Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft) und erledigen für sie alle damit verbundenen Formalitäten (Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungserklärungen, Einkommensteuer).
Wenn eine ausländische Muttergesellschaft (mit oder ohne Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft) die Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich beabsichtigt, ist die Wahl des Arbeitsvertrags natürlich von entscheidender Bedeutung. Die häufig gestellten Fragen betreffen auch den Status „Cadre“ (Führungskraft), die Arbeitszeiten oder den anwendbaren Tarifvertrag. Die Rekrutierung des richtigen Mitarbeiters, die Vereinbarung der angemessenen Vergütung, das bestmögliche Verständnis der Sozialversicherungsabgaben und der Einkommenssteuer gehören zu den Herausforderungen, bei denen wir ausländische Konzerne in Frankreich täglich unterstützen. Die mit dem Management von Mitarbeitern in Frankreich verbundenen Verwaltungskosten werden im Vorfeld oft gefürchtet, doch letztendlich stellen die ausländischen Investoren fest, dass sie nicht höher sind als in ihrem eigenen Land.
Auch wenn das französische Arbeitsrecht seit mehreren Jahren vereinfacht wird, bleibt seine Einhaltung eine wichtige Herausforderung für ein erfolgreiches Personalmanagement in Frankreich. In Frankreich gibt es eine Reihe von Verpflichtungen, die von der Zahl der Beschäftigten des Unternehmens abhängen (Pflichtregister, Betriebsordnung, Aushangpflicht, Karrieregespräche, Pflichtverhandlungen, Weiterbildung). Das Gleiche gilt im Falle eines Stellenabbaus in Frankreich, für den es mehrere Möglichkeiten gibt (arbeitnehmerseitige oder arbeitgeberseitige Kündigung, Auflösungsvertrag, Renteneintritt).
Bei der Einstellung der ersten Mitarbeiter in Frankreich treten oft weitere Problemstellungen zu Tage. So steht regelmäßig die Frage des Firmenwagens im Mittelpunkt: Sollte er in Deutschland oder in Frankreich gekauft werden, wie wird er besteuert, und sind die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzbar? Wie werden die Sachleistungen der Arbeitnehmer berechnet? Wie können sie am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden?
Sie finden auf dieser Website viele Antworten. Darüber hinaus beantworten unsere Spezialisten für Arbeitsrecht selbstverständlich gerne alle Ihre Fragen. Zögern Sie nicht, sich über das Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen.